Praxis Benn
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Abrechnung

Gesetzlich Versicherte

Seit dem 01.10.2017 habe ich die kassenärztliche Zulassung durch die Kassenärtzliche Vereinigung Mecklenburg - Vorpommern erhalten. Das bedeutet, dass ich seitdem gesetzlich versicherte Patienten zu Lasten Ihrer Krankenkasse behandeln darf. Bitte bringen Sie zum vereinbarten Ersttermin einen Überweisungsschein Ihres Hausarztes und Ihre Chip - Karte mit.

Privat Versicherte

Die Form der Kostenübernahme wird bei den verschieden privaten Krankenversicherungen sehr unterschiedlich gehandhabt. Bitte klären Sie daher mit Ihrer Versicherung vorher ab, wie die Rahmenbedingungen für Psychotherapie in Ihrem Tarif sind. Ihre Krankenkasse wird Ihnen die erforderlichen Formulare zuschicken. Dann können wir gemeinsam gemäß den Satzungen Ihrer Krankenversicherung die Psychotherapie beantragen bzw. durchführen. Das Honorar wird dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten berechnet (GOP, Ziffer 870, derzeit 100,55 Euro / Therapiestunde à 50 Min.).

Beihilfeberechtigte

Sind Sie im öffentlichen Dienst tätig, so übernimmt die Beihilfe Anteile der Psychotherapie. Der Antrag auf Psychotherapie wird nach den probatorischen Sitzungen bei der Beihilfe gestellt. Die erforderlichen Formulare erhalten Sie bei Ihrer Beihilfestelle, die weiteren Formalitäten klären wir ausführlich im Erstgespräch.
Auch hier halte ich mich beim Honorar an die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP, Ziffer 870, derzeit 100,55 Euro / Therapiestunde à 50 Minuten)

Selbstzahler

Auch bei Selbstzahlern halte ich mich beim Honorar an die Gebührenordnung für Psychotherapeuten. (GOP, Ziffer 870, derzeit 100,55 Euro / Therapiestunde à 50 Minuten)
Bitte haben Sie Verständnis, dass ich Ihnen nach jeder Stunde eine Rechnung zukommen lasse und Sie bitten werde, diese innerhalb von 10 Tagen zu begleichen.
Praxis für Psychotherapie  | Dipl. Psych. Anke Benn  | Altes Dorf 13b  | 17509 Lubmin
Telefon: 038354 34911 | Fax: 038354 34912 | E-Mail: [email protected]
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