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Privat VersicherteDie Form der Kostenübernahme wird bei den verschieden privaten Krankenversicherungen sehr unterschiedlich gehandhabt. Bitte klären Sie daher mit Ihrer Versicherung vorher ab, wie die Rahmenbedingungen für Psychotherapie in Ihrem Tarif sind. Ihre Krankenkasse wird Ihnen die erforderlichen Formulare zuschicken. Dann können wir gemeinsam gemäß den Satzungen Ihrer Krankenversicherung die Psychotherapie beantragen bzw. durchführen. Das Honorar wird dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten berechnet (GOP, Ziffer 870, derzeit 100,55 Euro / Therapiestunde à 50 Min.).
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Selbstzahler
Auch bei Selbstzahlern halte ich mich beim Honorar an die Gebührenordnung für Psychotherapeuten. (GOP, Ziffer 870, derzeit 100,55 Euro / Therapiestunde à 50 Minuten)
Bitte haben Sie Verständnis, dass ich Ihnen nach jeder Stunde eine Rechnung zukommen lasse und Sie bitten werde, diese innerhalb von 10 Tagen zu begleichen. |